Ausreichend Schutz?
18. Juli 2018Waffenliebhaber kennen die Situation, der Gesetzgeber verlangt besondere Sicherheit was die Aufbewahrung von Schusswaffen betrifft. Diese Sicherheit müssen alle Besitzer garantieren, egal ob die Schusswaffen nun zuhause oder direkt im Schützenverein aufbewahrt werden. Und laut Gesetz muss man eben höchste Anforderungen an die jeweiligen Aufbewahrungsstätten stellen. Waffen und zugehörige Munition müssen getrennt gelagert und gesichert werden. Ein Zugriff durch Fremde soll vermieden werden, gleichwohl muss die Aufbewahrung vor allem von Munition auch feuerfest sein. All dies muss man nachweisen können, wenn man über eine Waffenbesitzkarte verfügt. Aufgrund der jüngsten Ereignisse, in welchen Waffen durch Unbefugte gegen Unschuldige gerichtet wurden, muss man auch regelmäßig mit Kontrollen durch die zuständigen Ordnungsämter rechnen. Doch wie sicher sind die Aufbewahrungsstätten denn wirklich?
Waffenschränke unterscheiden sich meist in der Größe, so gibt es den Kurzwaffenschrank für Pistolen und Revolver, Langwaffenschränke eignen sich wie der Name schon sagt für die Lagerung der Langewaffen an sich. Und meist befindet sich innerhalb des Waffenschrankes noch ein gesondert abschließbares Fach, in welchem man die Munition separat lagern kann, ganz wie der Gesetzgeber es verlangt. Diese Waffenschränke sind von der Bauweise her wie Tresore, entweder verlangt der Zugang einen Schlüssel oder eine Zahlenkombination. Die Schränke an sich sind feuerfest, also halten einem Feuer für eine fest normierte Zeit Stand, ohne dass die gelagerten Waffen oder gar die Munition Schaden nehmen können. So gesehen bieten Waffenschränke eben die gesetzlich verlangte Sicherheit.
Doch ein wesentlicher Unsicherheitsfaktor ist eben nicht selten die Nachlässigkeit der Waffenbesitzer selbst. Ein Tresor bietet eben nur Schutz vor fremdem Zugriff, wenn Zugangskombinationen und Tresorschlüssel sicher aufbewahrt werden. Es gilt also, diese Zugangsdaten oder Schlüssel besonders gut aufzubewahren. Und hierbei ist auch der Schlüssel für das Munitionsfach gemeint. Nicht selten liegt nämlich im Waffenschrank selbst auch der Schlüssel zum Tresorfach für die Munition. Hat ein Unbefugter also Zugriff zur Waffe, so kommt er problemlos auch an die Munition. Da bringt dann auch all technischer Schutz nichts mehr.