Gegen Berufsunfähigkeit versichert
19. Juni 2018Im Falle einer Erkrankung oder eines Unglückes auf Dauer nicht mehr arbeiten zu können, ist gewiss keine Überlegung, an die man mit Freude denkt. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hilft in einem solch schweren Fall aus. Man sollte diese schon als Berufseinsteiger abschliessen. Diese zahlt bei einer körperlichen Beeinträchtigung, durch die man seinen Beruf nicht mehr praktizieren kann, eine monatliche Rente. In einigen Fällen erfolgt die Rentenzahlung schon bei einer Behinderung von 25%. Es existiert doch die gesetzliche Rentenversicherung werden Sie jetzt ganz bestimmt sagen. Das ist richtig. Bedauerlicherweise zahlt die gesetzliche Versicherung lediglich dann, wenn man annähernd komplett arbeitsunfähig ist, konkret heisst dass, wenn man weniger als drei Stunden tagtäglich arbeiten kann. Sobald die kontinuierliche Arbeitsleistung mehr als sechs Stunden beträgt, bezahlt der Staat keine Rentenzahlungen. Wurde der Erwerbstätige überhaupt erst nach 1961 geboren, so ist die Leistung der staatlichen Rentenversicherung von Beginn an nur befristet. Bei voller Erwerbsminderung beträgt die Rentenleistung ungefähr 40% des bisherigen monatlichen Bruttoeinkommens. Man muss dabei beachten das es bei der gesetzlichen Rentenversicherung eine Wartezeit von fünf Jahren gibt.
Bei der privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung gibt es viele verschiedene Angebote, die Sie beurteilen sollten, ehe Sie sich für einen Vertagsabschluss entscheiden. Die Konditionen der Versicherung sind bei jungen und gesunden Menschen um einiges besser. Erwerbstätige in Risikogruppen müssen mit höheren Beiträgen kalkulieren. Die Vertragshöhe sollte man dem individuellen Finanzplan anpassen. So sollte die monatliche Alterssicherung wenigstens 30 Prozent, passender 50 bis 75 Prozent des Monatseinkommens betragen, da sonst im Rentenalter zusätzliche Lücken enstehen können. Verzichten Sie auf Verträge, die ein unkonkretes Verweisungsrecht in sich schließen, die Versicherungsgesellschaft könnte die Zahlung verneinen, weil Sie etwaig in einem anderen Beruf noch voll wirken könnten.
Als Stuntman, Musikant oder Schriftsteller wird man bei keiner Versicherung gegen Berufsunfähigkeit versichert. Eine Unfallversicherung ist für diese Personenguppen angebracht.