Krankenversicherung in der Sozialversicherung
26. Juli 2018Die Krankenversicherung als Teil der Sozialversicherung ist länderweise unterschiedlich geregelt. In Österreich beispielsweise handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Die Art der ausgeübten Tätigkeit sowie der Wohnort sind hier ausschlaggebend für die Zugehörigkeit zum jeweiligen Krankenversicherungsträger. Unterschieden wird unter anderem zwischen unselbständig in der Privatwirtschaft Erwerbstätigen, den Beamten und sonstigen öffentlich Bediensteten oder Selbstständigen. Daneben gibt es noch eigene Kassen wie beispielsweise für Eisenbahner oder Bauern. Bei unselbstständig Erwerbstätigen wird der Versicherungsbeitrag des Dienstnehmers bereits direkt vom Gehalt abgezogen bzw. abgeführt, auch der Dienstgeber hat einen Teil des Beitrags, den sogenannten Dienstgeberanteil, zu tragen. Die Anmeldung und Abmeldung zur Versicherung erfolgt bei unselbstständig Erwerbstätigen jeweils durch den Dienstgeber.
In Deutschland ist die Krankenversicherung ebenfalls verpflichtend, vielfach besteht jedoch das Recht, unter bestimmten Vorgaben eine Krankenkasse auszuwählen.
Das früher übliche System der Krankenscheine wurde zwischenzeitlich vielfach durch die Verwendung von Chipkarten ersetzt, auf denen zumindest grundsätzliche Daten wie Name, Versicherungsnummer und Geburtsdatum gespeichert sind. Auf der Rückseite der Chipkarten befindet sich beispielsweise in Deutschland und Österreich die Europäische Krankenversicherungskarte für Leistungen der Krankenversicherung in EU-Mitgliedsstaaten.
Die Höhe des Beitrags zur Sozialversicherung bemisst sich grundsätzlich nach der Höhe des Einkommens. In einigen Ländern oder auch bei einzelnen Krankenversicherungsträgern sind auch Selbstbeteiligungen in unterschiedlicher Höhe für die Erbringung verschiedener Leistungen vorgesehen.
Die gesetzliche Krankenversicherung deckt unter anderem grundsätzlich Behandlungen im Rahmen von Krankheiten und Unfällen, erbringt Leistungen bei Entbindungen und Mutterschutz, Zahnbehandlungen oder auch Gesundenuntersuchungen im Rahmen der Früherkennung.
Viele zusätzliche Leistungen, insbesondere, wenn es sich nicht um Vertragsärzte des jeweiligen Krankenversicherungsträgers handelt, oder bei Behandlungen im Bereich der alternativen Medizin, werden von den Krankenversicherungsträgern nicht oder nur zu einem geringen Teil übernommen. Hier ist zu überlegen, ob nicht eine sogenannte private Zusatzversicherung, die je nach Modell und Anbieter die Kosten in diesen Bereichen zur Gänze oder teilweise übernimmt, sinnvoll ist.